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Medien:
Der
Umgang mit den Medien
Was
Sie von Journalisten fordern können:
Keine
Verfälschung der Substanz
Ob Radio-, Fernseh- oder Zeitungsinterviews - gekürzt werden
muss oft. Dabei kann es zu einer Verschiebung der Gewichte
kommen. Verlangen Sie deshalb. Ihre Aussage nochmals zu hören
bzw. zu lesen, bevor sie erscheint.
Klare Auskunft über den Sachzusammenhang
Wenn ein Journalist Sie um Auskunft bittet, muss er Ihnen vier
Fragen beantworten:
Name, Redaktion, Form und Zeitpunkt des geplanten Beitrages.
Wenn Sie den Journalisten nicht kennen oder ein besonders
brisantes Thema behandelt wird, müssen Sie nicht sofort
Auskunft geben. Rufen Sie zurück. Dann sind Sie auch sicher,
dass alles seine Richtigkeit hat.
Trennung von vertraulichen und zur Veröffentlichung
freigegebenen Informationen
Geben Sie keine vertraulichen Hintergrundinformationen.
Ausnahmen können Sie nur dann machen, wenn Sie den
Journalisten sehr gut kennen, schon mehrfach
zusammengearbeitet haben und Sie auch nie eine Spur von
Vertrauensmissbrauch beobachtet haben. Und auch dann nur mit
dem klaren, unmissverständlichen Deklaration, dass diese
Information vertraulich ist und keinen Niederschlag in der
Berichterstattung finden darf.
Einhaltung von Abmachungen
Wenn Sie ein Interview unter der Voraussetzung geben, dass es
Ihnen vor der Veröffentlichung noch einmal vorgelegt wird,
muss sich der Journalist daran halten. Beschränken Sie sich
bei den Korrekturen auf sachliche Fehler.
Einhaltung von begründeten Sperrfristen
Eine rechtliche Möglichkeit, Sperrfristen durchzusetzen, gibt
es nicht. Deshalb sollten Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit
versuchen, ohne Sperrfristen auszukommen. Wenn sich aber eine
Sperrfrist nicht vermeiden lässt, begründen Sie dies. Und
reklamieren Sie, wenn eine Redaktion sich nicht daran halten
sollte.
Fairness
Journalisten dürfen anderer Meinung sein als Sie, und sie dürfen
das auch schreiben. Aber sie sollten bei aller Kritik fair
bleiben. Wenn Sie das Gefühl haben, das sei in diesem oder
jenem Fall nicht passiert, reden Sie mit dem Journalisten, und
wenn es nicht anders geht, mit dem Ressortleiter oder dem
Chefredaktor.
Gegendarstellungen und juristische Massnahmen sollten nur in
Notfällen angewandt werden.
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