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Medientraining


Medien: Der Umgang mit den Medien

Was Sie von Journalisten fordern können:

Keine Verfälschung der Substanz

Ob Radio-, Fernseh- oder Zeitungsinterviews - gekürzt werden muss oft. Dabei kann es zu einer Verschiebung der Gewichte kommen. Verlangen Sie deshalb. Ihre Aussage nochmals zu hören bzw. zu lesen, bevor sie erscheint.

Klare Auskunft über den Sachzusammenhang

Wenn ein Journalist Sie um Auskunft bittet, muss er Ihnen vier Fragen beantworten:

Name, Redaktion, Form und Zeitpunkt des geplanten Beitrages. Wenn Sie den Journalisten nicht kennen oder ein besonders brisantes Thema behandelt wird, müssen Sie nicht sofort Auskunft geben. Rufen Sie zurück. Dann sind Sie auch sicher, dass alles seine Richtigkeit hat.

Trennung von vertraulichen und zur Veröffentlichung freigegebenen Informationen

Geben Sie keine vertraulichen Hintergrundinformationen. Ausnahmen können Sie nur dann machen, wenn Sie den Journalisten sehr gut kennen, schon mehrfach zusammengearbeitet haben und Sie auch nie eine Spur von Vertrauensmissbrauch beobachtet haben. Und auch dann nur mit dem klaren, unmissverständlichen Deklaration, dass diese Information vertraulich ist und keinen Niederschlag in der Berichterstattung finden darf.

Einhaltung von Abmachungen

Wenn Sie ein Interview unter der Voraussetzung geben, dass es Ihnen vor der Veröffentlichung noch einmal vorgelegt wird, muss sich der Journalist daran halten. Beschränken Sie sich bei den Korrekturen auf sachliche Fehler.

Einhaltung von begründeten Sperrfristen

Eine rechtliche Möglichkeit, Sperrfristen durchzusetzen, gibt es nicht. Deshalb sollten Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit versuchen, ohne Sperrfristen auszukommen. Wenn sich aber eine Sperrfrist nicht vermeiden lässt, begründen Sie dies. Und reklamieren Sie, wenn eine Redaktion sich nicht daran halten sollte.

Fairness

Journalisten dürfen anderer Meinung sein als Sie, und sie dürfen das auch schreiben. Aber sie sollten bei aller Kritik fair bleiben. Wenn Sie das Gefühl haben, das sei in diesem oder jenem Fall nicht passiert, reden Sie mit dem Journalisten, und wenn es nicht anders geht, mit dem Ressortleiter oder dem Chefredaktor. 

Gegendarstellungen und juristische Massnahmen sollten nur in Notfällen angewandt werden.


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