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Medien:
Der
Umgang mit den Medien
Medienrecht
(Gegendarstellung)
Voraussetzungen
- Fehler
in Tatsachendarstellung
- Veröffentlichung
in periodisch erscheinenden Medien
- Unmittelbare
Betroffenheit der klagenden Persönlichkeit
Form und Inhalt
- knapp
- auf
den Gegenstand der beanstandeten Darstellung beschränkt
Nicht erlaubt sind:
- offensichtlich
unrichtige Gegendarstellung
- gegen
das geltende Recht verstossen
- gegen
die guten Sitten verstossen
- Gegendarstellung
ohne schützenswertes Interesse
- reiner
Werbezweck
- Erfüllen
eines Straftatbestandes
- Rechte
Dritter verletzen
Verfahren
Fristen:
- 20
Tage (ab Publikation) für die Klage
- 3
Monate (ab Publikation) für die Publikation der
Gegendarstellung
Veröffentlichung
3 Phasen:
- Zeitpunkt
und Form der Veröffentlichung
- Antwortrecht
der Medienunternehmung
- Kostenfolge
der Veröffentlichung
Anrufung des Richters
- Wohnsitzrecht
- Klageerhebung
immer möglich
- Richter
entscheidet aufgrund der verfügbaren Beweismittel
- Rechtsmittel
ohne aufschiebende Wirkung
Argumente
Für
das Instrument Gegendarstellung sprechen:
- Die
Gegendarstellung ist bei geschäftsschädigenden
Äusserungen als ein "äusserstes Mittel"
verfügbar
- Die
Gegendarstellung ist aus sachlichen Gründen (z.B. um
"nie widerrufene Behauptungen" nicht zuzulassen)
notwendig
Gegen
das Instrument Gegendarstellung sprechen:
- Anmerkungen
der Redaktion schwächen die Glaubwürdigkeit der
Gegendarstellung
- Die
Gegendarstellung kommt beim Leser schlecht an
- Die
Gegendarstellung verärgert die Redaktion
- Die
Gegendarstellung aktualisiert die Falschmeldung
- Die
Gegendarstellung widerspricht der
Public-Relations-Konzeption
- Die
Gegendarstellung enthüllt schlechte Beziehungen zwischen
Unternehmen/Pressestelle und Redaktion
- Die
geforderte Trennung von Bericht und Kommentar ist
problematisch
- Das
Verfahren ist umständlich und zeitraubend
- Die
Gegendarstellung geht unter
Alternative:
Leserbrief/Beitrag in Konkurrenzmedien
- Das
persönliche (Telefon)Gespräch mit dem Autor oder mit dem
verantwortlichen Redakteur
- Kontinuierliche
und umfassende Informationen für Journalisten
- Schriftliche
Stellungnahme
- Eigene
Publikationen
- Sammeln
unbefriedigender Darstellungen zum Nachweis tendenziöser
Berichterstattung
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